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Fahrdienst

DRK Kreisverband Lauterbach

Hohe Bergstraße 2
36341 Lauterbach
Tel: 06641 9663 0
Fax:  06641 9663 30
Mail: service(at)drk-lauterbach.de

Bürozeiten: 
Montag bis Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr 
13.00 - 16.30 Uhr, 
Freitag
8.00 - 13.30 Uhr

Der Behindertenfahrdienst soll Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich gestalten. Die modernen Spezialfahrzeuge ermöglichen Rollstuhlfahrern praktisches und bequemes Reisen.

Der Behindertenfahrdienst ermöglicht Schwerbehinderten die Teilnahme am kulturellen Leben, Besuche bei Freunden und der Verwandtschaft usw. 
Besitzt der Gehbehinderte keinen Rollstuhl, kann dieser auch vom DRK gestellt werden. 

Unser Fahrdienst verfügt über 4 Fahrzeuge, die speziell für den Rollstuhltransport ausgelegt sind.

Anmeldungen für Fahrten richten Sie bitte möglichst frühzeitig,  jedoch bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Fahrt, unter Telefon  06641 - 9663-17 an den Behindertenfahrdienst (BFD).

Wir übernehmen keine Transporte mit Sauerstoffgabe, Liegendtransporte oder mit notwendiger medizinischer Versorgung während der Fahrt. Hier wenden Sie sich bitte an die Leitstelle Vogelsbergkreis unter 06641 19222.

Wir unterstützen Sie bei der Wahl des Transportes und beraten Sie gerne.

Telefon: 06641 - 9663-17

Fax:      06641 - 9663-30
oder per E-Mail service(at)drk-lauterbach.de

Alle Rotkreuz-Angebote in Ihrer Umgebung kostenfrei auf einen Blick
- 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.

Was wird durch den Behindertenfahrdienst ermöglicht:

Rettungsdienst, Fahrdienst, RD, DRK, RD Hannover, D. Moeller, Transport, Sanitäter, Krankentransport, Rettungswagen, Rettungsfahrzeug, Tanken Foto: D. Möller / DRK e.V.
Der DRK Fahrdienst.
  • Besorgung des täglichen Lebens (Besuch von Behörden, Banken, Einkaufsstätten, usw.)
  • Fahrten zur Freizeitgestaltung (Schwimmbad, Turnhallen, usw.)
  • Besuch von kulturellen Veranstaltungen wie z.B. Museen und Theatervorstellungen
  • Fahrten zur Aus- und Weiterbildung
  • Therapiefahrten, sofern sie weder von einem Arzt angeordnet, noch von der Versicherung bezahlt werden und über die medizinische Rehabilitation im engeren Sinne hinausgehen

Die Kosten werden unter bestimmten Voraussetzungen von den Pflegekassen, den Krankenkassen oder den Sozialämtern getragen, ansonsten von Ihnen selbst. 


Informieren Sie sich bei uns über Ihre Rechte, wir beraten Sie gerne.

Telefon: 06641–9663-17
Fax:        06641 - 9663 30

E-Mail: service(at)drk-lauterbach.de