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Schulsanitätsdienst

DRK Kreisverband Lauterbach

Hohe Bergstraße 2
36341 Lauterbach
Tel: 06641 9663 0
Fax:  06641 9663 30
Mail: service(at)drk-lauterbach.de

Bürozeiten: 
Montag bis Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr 
13.00 - 16.30 Uhr, 
Freitag
8.00 - 13.30 Uhr

Das Jugendrotkreuz versteht sich als Partner der Schulen. Unsere Bildungsangebote umfassen die Themenfelder Erste Hilfe, Schulsanitäts- dienst, Gesundheitsför- derung, humanitäres Völkerrecht und Sozial- engagement. 
Wir bauen unsere Ko- operationen mit Schulen ständig aus, nicht zuletzt angesichts der zuneh menden Bedeutung von Ganztagsschulen.

Schulsanitätsdienst – ist mehr als ein Wahlplichtfach

Liebe Eltern,
auch an Schulen passieren Unfälle. Und zwar mehr als eine Million im Jahr.
Das Jugendrotkreuz wird die Augen davor nicht verschließen und hat  deshalb das Projekt Schulsanitätsdienst ins Leben gerufen, das dazu beiträgt, die Sicherheit an Schulen zu erhöhen.

Was ist Schulsanitätsdienst?

Der Schulsanitätsdienst ist eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern, die zu Schulsanitätern ausgebildet werden, um bei schulischen Veranstaltungen und in den Pausen Erste Hilfe zu leisten.
Mit Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes organisiert zum Beispiel  die Mittelpunktschule Angersbach den Schulsanitätsdienst in Form eines Wahlpflichtfaches.

Das Wahlpflichtfach Schulsanitätsdienst

Eine AG Schulsanitätsdienst ist grundsätzlich an jeder Schule möglich und für Sie gänzlich kostenfrei. Schulsanitäter/in werden kann jede/r Schüler/in ab dem 7. – 9. Schuljahr werden, der sich für dieses Fach einwählen will.

Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der zu Beginn des   Schuljahres absolviert wird.
Die Schulsanitäter/innen bilden sich nach der Erste Hilfe-Ausbildung in den Wahlpflichtstunden fort.
Gewährleistet wird dies durch den Einsatz eines Erste Hilfe Ausbilders des Deutschen Roten Kreuzes.

Und wenn ein/e Schulsanitäter/in etwas falsch macht?

Grundsätzlich gilt: Schulsanitäter/innen sind nicht haftbar. Auch wenn sie tatsächlich einen ”Fehler” machen sollten, werden sie weder straf- noch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Versichert sind sie zum einen durch die Schule und zusätzlich durch das DRK. Desweiteren können die Schüler/innen Mitglied im Jugendrotkreuz werden und wären hierüber versichert.

Wo können Sie sich genauer informieren?

Wenden Sie sich bitte an das Deutsche Rote Kreuz
Tel. 06641/96630 oder senden Sie uns eine E-Mail: service(at)drk-lauterbach.de