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Nachmittagsbetreuung Alsfeld
Jeden Mittwoch und Freitag treffen sich einige SchülerInnen der Brüder-Grimm- Schule im Alter von 8-16 Jahren. Bei unterschiedlichen Aktivitäten, draußen und drinnen, bei Spiel & Spaß, können die Kinder eine schöne Zeit miteinander verbringen. Die Betreuung findet in den Räumen des DRK Alsfeld gleich im Anschluss an die Schule statt: mittwochs von 13:00-17:00 Uhr und freitags von 12:30-16:30 Uhr. Da sich dieses Angebot, zumindest am Mittwoch, einer sehr großen Nachfrage erfreut, wird ein Teil der großen Gruppe in Lauterbach betreut.
Jugendclub Lauterbach
Der Jugendclub I für Jugendliche von 14-18 Jahren trifft sich in der Regel 14-tägig freitags von 16:00-21:00 Uhr. Der Jugendclub II für junge Erwachsene von 18-23 Jahren trifft sich in der Regel 14-tägig freitags von 17:00-22:00 Uhr. Allerdings orientieren sich die Jugendclubs gerne an aktuellen öffentlichen Veranstaltungen, was Terminverschiebungen mit sich bringt.
Um Ihnen und unseren Mitarbeitern Planungssicherheit zu bieten, besteht jetzt die Möglichkeit, Ihr Kind für ein halbes Jahr anzumelden
Tagesbetreuungen in den Ferien
In diesem Sommer bieten wir in der ersten sowie in der letzten Ferienwoche Tagesbetreuungen an. Das Programm ist identisch, so dass man auf keinen Fall etwas verpasst, wenn man in einer Woche nicht teilnehmen kann. Das Programm entnehmen Sie dem beigefügten Anmeldebogen.
Anmeldung
Für die „alten Hasen“ unter Ihnen, die diese Angebote schon nutzen, haben wir neue Anmeldeformulare beigelegt, welche bis spätestens zum Anmeldeschluss bei uns eingehen sollten. „Neulinge“, die das Angebot noch nicht nutzen, vereinbaren einfach einen Termin, um alles dafür Notwendige in die Wege zu leiten.
Betreuungsgeld
Wer hat einen Anspruch? Einen Anspruch auf Betreuungsgeld haben Personen, die aufgrund einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenzen Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens benötigen und bei welchen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung besteht. Hierzu gehören in der Regel Schüler von praktisch bildbaren Schulen, also auch Ihr Kind.
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein? Betreuungsgeld wird auf Antrag von den Pflegekassen gewährt, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt hat.
Hierzu nimmt er folgende Bewertungskriterien zu Hilfe: Bewertungskriterien
1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenzen);
2. Verkennen und Verursachen gefährdender Situationen;
3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen;
4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;
5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten;
6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle und Bedürfnisse wahrzunehmen;
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;
8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben;
9. Störung des Tag-/Nachtrhythmus,
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren;
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen;
12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten;
13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.
Wenn der Gutachter des MDK in wenigstens zwei Bereichen, davon mindestens einmal aus einem der Bereiche von 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt, ist eine erhebliche Einschränkung der Alttagskompetenz erwiesen.
Wie hoch ist die Leistung?
Der Grundbetrag der Betreuungsleistungen beträgt 100 € monatlich, der erhöhte Betrag beläuft sich auf 200 € monatlich.
Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden und muss bis zum 30.06. verbraucht werden.
…eine Frage hätte ich noch!
Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben, Hilfe bei der Antragstellung benötigen oder generelle Fragen zu der Finanzierung haben, wenden Sie sich an uns, wir sind Ihnen gerne behilflich.
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